Die EU-Textilstrategie sieht vor, bis 2030 alle Textilerzeugnisse langlebig, reparierbar und recyclingfähig zu gestalten und größtenteils aus Recyclingfaser herzustellen. Außerdem sollen keine gefährlichen Stoffe enthalten sein. Am 18. Juni 2024 ist dazu die Ökodesign Rahmenverordnung der EU in Kraft getreten. Im Gegensatz zu EU-Richtlinien, die von den Nationalstaaten in Rechtsvorschriften überführt werden müssen, wirken und gelten Verordnungen direkt. Damit ist die Rahmenverordnung bereits jetzt in der gesamten EU gültig und die Arbeiten laufen gerade auf Hochtouren, delegierte Rechtsakte zu erlassen und die konkrete Ausgestaltung in Arbeitsgruppen festzulegen. 12 Produktgruppen haben derzeit höchste Priorität, darunter auch Textilien und Schuhe. Der jüngste Textil Dialog im Climate Lab hat sich daher insbesondere diesen Produktgruppen gewidmet.
Der Diskussionsbedarf rund um die Ökodesignverordnung wurde schon beim Impulsvortrag von Michaela C. Theurl (Umweltbundesamt) zu den Ergebnissen der Umweltbewertungsstudie klar. Besonders heiß diskutiert war die Frage, wie der
(PEF) am besten ermittelt werden sollte. Entscheidend dabei ist vor allem auch die Frage, wer die zugrundeliegenden Kriterien bestimmt. Im Rahmen der Diskussion konnte viel wertvolles Feedback von den unterschiedlichen Akteur:innen der Textilbranche gesammelt werden, das von den zuständigen Stellen dankbar entgegengenommen wurde.
Klar ist, dass es beim PEF um mehr als nur CO2-Emissionen geht. Auch andere Auswirkungen auf die Umwelt müssen berücksichtigt werden. Eine Hürde in der Umsetzung sind derzeit auch ungenügende und fehlende Datensätze sowie unklare Datendefinition. Das war auch Thema beim anschließenden Podiumsgespräch mit Danijela Cafuta Korn (Lenzing Group), Armin Bonelli (Markenexperte und Autor), Andreas Tschulik (Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation & Technologie) und Karin Kapper (legero united). Neben der Datenverfügbarkeit und Qualität galten dabei auch die Konsumenten als bestimmender Faktor. Zwar haben viele Konsument:innen hohe Ansprüche an Marken, nur spiegelt sich das leider oft nicht im Kaufverhalten wieder – ein Umstand, der berücksichtigt und adressiert werden muss.
Die Wirkung der Ökodesignverordnung soll durch ein Vernichtungsverbot von unverkaufter Ware und verpflichtender öffentlicher grüner Beschaffung beschleunigt werden. Gute Nachrichten gibt es auch mit Blick auf die Konkurrenz aus dem EU-Ausland: Die Ökodesign-Verordnung gilt auch für sämtliche Importe in die EU und stellt daher keinen unmittelbaren Wettbewerbsnachteil für heimische Unternehmen dar – zumindest theoretisch, denn die Marktüberwachung wird hier die Herausforderungen sein. Das ist wichtig, denn Umweltschutz ist gerade dann besonders erfolgreich, wenn sich damit auch Geld verdienen lässt und europäische Betriebe dadurch keinen Wettbewerbsnachteil haben.
Die Textilbranche ist zwar noch nicht am Ziel angekommen, hat sich aber immerhin schon auf den Weg gemacht. Mit den Textil Dialogen des Klimaschutzministeriums im Climate Lab werden wir sie auch 2025 auf diesem Weg begleiten und einen guten Rahmen für inhaltlich-konstruktiven Austausch bieten.
Weiterführende Links:
– EU-Textilstrategie
– Ökodesign Rahmenverordnung
– Product Environmental Footprint