Klimagesetz Neu: Chance für die Kreislaufwirtschaft?

‏‏‎ ‎|‏‏‎ ‎Martina Scheuch

Lang erwartet und heftig umstritten: Der Entwurf zum neuen Klimagesetz ist da – und wurde bei einem Roundtable unseres Ökosystempartners Zukunftsallianz von Expert:innen diskutiert. Unsere Impact Redakteurin und Expertin für Nachhaltigkeitsrecht Martina Scheuch war dabei und fasst zusammen, was das neue Gesetz für die Kreislaufwirtschaft bedeutet, wo sich Chancen und Fragen ergeben und wie Unternehmen gerade jetzt in der Begutachtungsphase noch Einfluss nehmen können.

Seit knapp sieben Jahren hat Österreich kein Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Zielen mehr. Am 18. September hat die Regierung nun einen Entwurf für ein neues Gesetz in Begutachtung geschickt. Das Potenzial ist groß – erstmals steht die Kreislaufwirtschaft als eigene Säule neben der Klimaneutralität und der Klimawandelanpassung. Beim Lesen wird allerdings schnell klar: An den entscheidenden Stellen bleibt der Entwurf vage. Statt mutig voranzugehen, hat man sich auf das “bare minimum” der EU-Vorgaben geeinigt. Das sehen viele Expert:innen als vertane Chance, denn gerade Unternehmen würden von klaren Regeln profitieren.

Was konkret im Entwurf steht – und wo er zu kurz greift

Auf dem Papier bekennt sich das Gesetz – das übrigens, anders als sein Vorgänger, nur noch Klimagesetz heißt – zur Klimaneutralität bis 2040. Die dafür festgelegten Obergrenzen für Gesamtemissionen, Sektorziele und Korrekturmaßnahmen beziehen sich allerdings nur auf die EU-Vorgaben, nicht auf das 2040-Ziel. Der Begriff “Gesamtemissionen”, den der Gesetzentwurf verwendet, sollte überhaupt kritisch betrachtet werden: Industrie und Energiewirtschaft sind vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Mehr als ein Umsetzen der – ohnehin verpflichtenden – EU-Vorgaben macht man damit nicht, Bundesminister Totschnigg selbst spricht vom “deklaratorischen Charakter” des Gesetzes.

Die zentralen Instrumente zur Zielerreichung sind der Klimafahrplan und ein damit zusammenhängender Korrekturmechanismus. Der Klimafahrplan stellt im Kern eine Absichtserklärung dar, mit der konkrete Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Ländern erarbeitet werden. Der erste soll bis Ende 2027 vorgestellt werden. Droht die Zielerreichung zu scheitern, muss eine fachliche Steuerungsgruppe binnen drei Monaten ein Sofortprogramm beschließen. Dieser rasch greifende Mechanismus ist grundsätzlich zu begrüßen – greift aber eben nur, wenn EU-Ziele in Gefahr sind. Für das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 gelten diese Maßnahmen nicht. Und weil Emissionen kumulativ betrachtet werden, lässt sich das Nachschärfen auch bei Zielverfehlung im Zweifel nach hinten verschieben.

Hinzu kommt eine sogenannte Standortklausel. Sie erlaubt es, den Fahrplan bei gravierenden volkswirtschaftlichen Drucksituationen wie Pandemien oder anderen Krisen anzupassen. Die Ökonomin und WU-Professorin Sigrid Stagl stellt die Wirksamkeit dieser Krisenmaßnahme vor allem deshalb in Frage, weil ein Rückkehrpfad fehlt und die genauen Kriterien für die Inanspruchnahme unscharf sind. Im Ergebnis ist es damit ein Notausgang, der Rechtssicherheit kostet.

Zahnlos bis intransparent: Zivilgesellschaft übt Kritik

Rechtsanwältin Michaela Krömer spricht von einem “Gesetz, das niemanden stören soll” und vergleicht es mit einem WG-Putzplan: Der Gedanke ist ein nobler, bleibt ohne Sanktionsmechanismen aber zahnlos. Aus rechtlicher Sicht stellt der Vorschlag ein sogenanntes Selbstbindungsgesetz dar. Die Verwaltung bindet sich damit zwar selbst, Einzelne können sich darauf aber nicht berufen oder klagen. Ob das mit geltendem Unions- und Völkerrecht in Einklang ist, sei mehr als fraglich.

Auch das Vorgehen der Regierung sorgte für Kritik. So wurden die wichtigsten Eckpunkte des Entwurfs in einem Pressegespräch und einem Ministerrat vorgestellt während gleichzeitig der Textentwurf noch nicht zur Verfügung stand. Katharina Rogenhofer vom Kontext-Institut betont, dass die Einbeziehung aller gerade im Kontext der Klimakrisenbekämpfung wichtig ist. Während die Wirtschaftskammer und die Industriellenvereinigung im Vorfeld gegen das 2040-Ziel mobil machten, waren jene, die am stärksten von den realen Auswirkungen betroffen sind, kaum eingebunden.

Potenziale der Kreislaufwirtschaft weiterhin nicht ausgeschöpft

Die guten Nachrichten: Kreislaufwirtschaft wird erstmals prominent in einem Klimagesetz verankert. Das ist ein Fortschritt, wenn man das Potenzial der Kreislaufwirtschaft für die sozial-ökologische Transformation bedenkt. Umso bedauerlicher ist, dass der Entwurf auch hier vage bleibt: Er verweist lediglich auf die Spezifikation von Transformationsschwerpunkten und den Nationalen Aktionsplan für nachhaltige Beschaffung. Konkrete Ziele oder gar verpflichtende Zirkularitätsraten sind nicht vorgesehen.

Das ist schade, weil eine ernst gemeinte Stärkung der Kreislaufwirtschaft Abhängigkeiten reduzieren würde. Laut einer Analyse des Kontext-Instituts benötigt mehr als die Hälfte der österreichischen Jahresexporte – rund 97 Milliarden Euro – kritische Rohstoffe. Bei acht von 17 strategischen Rohstoffen ist China der wichtigste Lieferant. Abhängigkeiten sind immer auch politische Druckmittel – wer Materialien im Kreislauf hält, macht sich unabhängiger.

Bei der Energie ist das nicht anders. Die jüngsten geopolitischen Ereignisse haben gezeigt, wie teuer fossile Abhängigkeit ist. Die Lehre aus dem Preisschock müsste eigentlich klar sein: Wer auf heimische Energie und geschlossene Materialkreisläufe setzt, wird krisenfester. Österreich könnte sich damit in Europa als Vorreiter positionieren

Chance auf Nachschärfungen bleibt

Dass das funktioniert, zeigen Unternehmen wie Schachinger: Das oberösterreichische Logistikunternehmen setzt bereits großteils Elektrofahrzeuge ein, die mit Strom aus der eigenen PV-Anlage – dank eines Speichers auch nachts – fahren. Schachinger legt darüber hinaus freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht und setzt sich klare Emissionsreduktionsziele. Solche Vorreiter dürfen aber keine Einzelfälle bleiben. Gefragt sind daher klare gesetzliche Vorgaben, um Unternehmen die notwendige Planungssicherheit zu geben.

Noch ist der Entwurf nicht beschlossen. Im Begutachtungsverfahren können alle Interessierten, also Einzelpersonen, Vereine und Unternehmen, auf der Parlamentswebsite eine Stellungnahme abgeben. Auch die Unterstützung bereits eingelangter Stellungnahmen ist möglich – eine Gelegenheit für alle Unternehmen, die sich ernsthaft für Klimaschutz einsetzen möchten und dafür klare Regeln und Planungssicherheit wünschen.

Links

Image by magnific

Mehr zum Thema

EmpCo: Schluss mit „grün” und „klimaneutral”?

Vienna Climate Run – Festival statt Krise

Fabian Kesicki: Der Ausbau ist ein Signal

Im Supermarkt der Klima-Ideen

Ich möchte mich bewerben. Benachrichtige mich!