1995 lag die Mehrwegquote in Österreich noch bei 80 Prozent. 25 Jahre später – und eine Mehrwegpflichtregelung weniger – waren es nur noch rund 20 Prozent. Nun möchte man aber gegensteuern: Seit 2024 gilt stufenweise eine Mehrwegpflicht für alle großen Verkaufsstellen, seit Jahresbeginn 2025 läuft das Einwegpfandsystem. Die gesetzliche Regelung verbindlicher Mehrwegquoten im Lebensmitteleinzelhandel ist in Europa auf nationaler Ebene einzigartig.
Ob die Ambitionen dabei zu hoch sind, bleibt abzuwarten: Der erste Mehrweg-Jahresbericht des Umweltministeriums zeigt, dass 2024 nur knapp 19 Prozent der verkauften Getränke mehrwegverpackt waren. Das gesetzliche Ziel für 2025 liegt bei 25 Prozent – sechs Prozentpunkte, die Handel und Industrie nun aufholen müssen.
PPWR als europaweiter Standard
Auf EU-Ebene wird außerdem mit der Verpackungsverordnung (engl.: Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) der nächste Rahmen schlagend, der alle Mitgliedstaaten in die Pflicht nimmt. Verbindliche Pflichten greifen ab 12. August 2026. Die Verordnung geht dabei deutlich weiter als die österreichische AWG-Novelle: Sie regelt Mindestanforderungen an Recyclingfähigkeit, verpflichtende Rezyklatanteile, Designvorgaben für Verpackungen und verbindliche Mehrwegquoten für bestimmte Gewerbe wie Gastronomie und Getränkeindustrie. Wer also in diesen Sektoren auf dem EU-Binnenmarkt aktiv ist, kommt an Mehrwegquoten nicht mehr vorbei.
Gleichzeitig zeigt ein Stimmungsindex des Fraunhofer IML aus 2025, dass in vielen Unternehmen in Deutschland grundlegende Voraussetzungen für eine unionskonforme Ausrichtung des Verpackungsmanagements noch fehlen – besonders klare Verantwortlichkeiten, belastbare Datenstrukturen und eine systematische Analyse des Verpackungsportfolios werden als Problempunkte genannt. Außerdem überschätzt die Hälfte der untersuchten Unternehmen den eigenen Fortschritt. Auch die Altstoff Recycling Austria AG (ARA) mahnt zur rechtzeitigen und zielgerichteten Planung, um EU-Strafzahlungen zu vermeiden – die Rahmenbedingungen seien “nicht zu unterschätzen”. Dazu kommt ein strukturelles Problem von EU-Gesetzgebungsakten – entscheidende Festlegungen, wie etwa die Definition von Recyclingfähigkeit, werden auf nachgelagerte Rechtsakte verschoben, was die Gefahr unterschiedlicher nationaler Umsetzungen in Europa birgt.
Compliance ist das Minimum
Wer also auf endgültige Klarheit wartet, bevor er handelt, könnte zu lange warten. Unternehmen sind stattdessen gut beraten, Mehrwegquoten und Recyclingpflichten nicht als Hürden, sondern vielmehr als strategische Hebel zu begreifen. Mit Transparenz, Nachhaltigkeit und Effizienz in Verpackungsfragen können sich Unternehmen Aufträge und Finanzierungsvorteile sichern und Marktanteile erobern.
Konkret bedeutet das: Während die Recyclingfähigkeit nur das absolute Minimum für Konformität mit den EU-Vorgaben darstellt, sind “wiederverwendbare Verpackungen” notwendig, um auch die erforderlichen Quoten in bestimmten Gewerben einhalten zu können. Der wahre Wettbewerbsvorteil liegt also klar in Mehrweglösungen.
Unternehmen, die jetzt handeln, können folglich in mehreren Bereichen reale Vorteile nutzen. Nur wer Rezyklat-Anteile, Mehrwegfähigkeit und Ökobilanz von Verpackungen nachweisen kann, ist für zukünftige Ausschreibungen gut gerüstet. Andernfalls droht – unabhängig vom dahinterstehenden Produkt – ein Ausschluss.
Neue Märkte, neue Chancen
Grüne Logistik und Circular Economy bieten darüber hinaus neue Geschäftsmodelle für Rücknahme, Wiederverwendung und Rückführung von Materialien. Dabei gilt es, auf strukturelle statt individuelle Lösungen zu setzen. Wer heute Mehrwegsysteme, Pooling-Lösungen oder digitale Rückverfolgung aufbaut, bietet eine Infrastruktur, auf die andere morgen angewiesen sein werden.
Auch jenseits der PPWR bringt eine Transformation des Verpackungsmanagements handfeste Vorteile. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) zieht immer weitere Kreise: So werden KMUs durch Kund:innen und Banken zunehmend in die Pflicht genommen. Geldgeber:innen koppeln ihre Finanzierung vermehrt an Nachhaltigkeitsaspekte, Verpackungsdaten werden Teil von Kreditgesprächen und Lieferantenaudits. Wer sie nicht liefert, hat ein Problem, das über die Verpackungsabteilung hinausgeht.
Was jetzt zu tun ist
Der Einstieg muss nicht so komplex sein, wie EU-Verordnungen auf den ersten Blick oft wirken. Sinnvoll ist zunächst eine systematische Bestandsaufnahme des eigenen Verpackungsportfolios: Welche Materialien werden eingesetzt, welche Rezyklatanteile sind bereits nachweisbar, wo bestehen Mehrwegalternativen? Darauf aufbauend lassen sich Verantwortlichkeiten klären und Prioritäten setzen, bevor konkrete Fristen Druck machen.
Österreich hat durch seine Pionierrolle einen Rahmen geschaffen, der Unternehmen zwingt, früher zu handeln als Wettbewerber im EU-Ausland. Das ist eine Belastung, aber auch ein Vorsprung gegenüber konkurrierenden Unternehmen, die diese Transformation noch vor sich haben. Die Frage ist also nicht, ob die Verpackungswende Thema im eigenen Unternehmen werden sollte – sondern wann.
Links:
- EU-Regeln zu Verpackungen
- EU- Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle
- Mehrweg im Lebensmitteleinzelhandel – BMLUK Jahresbericht
- ARA-PPWR-Leitfaden
- Verpackungsverordnung: Händler sind enorm unvorbereitet
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